Anwaltsgerichtshof NRW, 2025-06-13, 2 AGH 3/25

2 AGH 3/25Übriges Gericht13.06.2025

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 3/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-06-13

Aktenzeichen: 2 AGH 3/25

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2025:0613.2AGH3.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

    1. Das Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 19.12.2024 ist gegenstandslos, nachdem die Antragsgegnerin den Zwangsbescheid aufgehoben hat.
    1. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
    1. Der Gegenstandswert wird auf 1.000,00 € festgesetzt.

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