Anwaltsgerichtshof NRW, 2025-06-13, 2 AGH 11/24

2 AGH 11/24Übriges Gericht13.06.2025

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 11/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-06-13

Aktenzeichen: 2 AGH 11/24

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2025:0613.2AGH11.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

    1. Das Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 06.09.2024 ist gegenstandslos, nachdem die Antragsgegnerin den ein Zwangsgeld androhenden Bescheid vom 12.06.2024 aufgehoben hat.
    1. Die notwendigen Auslagen des Antragstellers werden der Antragsgegnerin auferlegt.
    1. Der Gegenstandswert wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt.

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