Anwaltsgerichtshof NRW, 2025-04-25, 2 AGH 1/25

2 AGH 1/25Übriges Gericht25.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 1/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-04-25

Aktenzeichen: 2 AGH 1/25

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2025:0425.2AGH1.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen

Tenor

Dem angeschuldigten Rechtsanwalt werden, nachdem er das Rechtsmittel der Berufung gegen das Urteil des Anwaltsgerichtes vom 28. August 2024 durch Rücknahme seiner Berufung am 2. April 2025 verlustig gegangen ist, die durch das Berufungsverfahren entstandenen Kosten auferlegt, § 197 Abs. 2 BRAO.

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