Anwaltsgerichtshof NRW, 2025-04-25, 1 AGH 3/25

1 AGH 3/25Übriges Gericht25.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 3/25 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-04-25

Aktenzeichen: 1 AGH 3/25

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2025:0425.1AGH3.25.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

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