Anwaltsgerichtshof NRW, 2025-02-14, 1 AGH 43/24

1 AGH 43/24Übriges Gericht14.02.2025

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 43/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-02-14

Aktenzeichen: 1 AGH 43/24

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2025:0214.1AGH43.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 10.000,-- Euro festgesetzt.

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