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1 AGH 28/24•Anwaltsgerichtshof NRW, 2024-12-20, 1 AGH 28/24
1 AGH 28/24Übriges Gericht20.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-20
Aktenzeichen: 1 AGH 28/24
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2024:1220.1AGH28.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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