Anwaltsgerichtshof NRW, 2024-12-06, 2 AGH 10/24

2 AGH 10/24Übriges Gericht06.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 10/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-12-06

Aktenzeichen: 2 AGH 10/24

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2024:1206.2AGH10.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 12.6.2024 (N01) zur Festsetzung eines Zwangsgeldes i.H.v. 1.000,00 € und Androhung eines weiteren Zwangsgeldes i.H.v. 1.000,00 € wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Der Gegenstandswert wird auf 2.000,00 € festgesetzt.

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