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1 AGH 32/24•Anwaltsgerichtshof NRW, 2024-11-15, 1 AGH 32/24
1 AGH 32/24Übriges Gericht15.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-15
Aktenzeichen: 1 AGH 32/24
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2024:1115.1AGH32.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.
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