Anwaltsgerichtshof NRW, 2024-09-20, 1 AGH 27/24

1 AGH 27/24Übriges Gericht20.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 27/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-09-20

Aktenzeichen: 1 AGH 27/24

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2024:0920.1AGH27.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

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