Anwaltsgerichtshof NRW, 2024-09-20, 1 AGH 26/24

1 AGH 26/24Übriges Gericht20.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 26/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-09-20

Aktenzeichen: 1 AGH 26/24

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2024:0920.1AGH26.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 150,-- Euro festgesetzt.

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