Anwaltsgerichtshof NRW, 2024-08-27, 1 AGH 39/17

1 AGH 39/17Übriges Gericht27.08.2024

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 39/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-08-27

Aktenzeichen: 1 AGH 39/17

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2024:0827.1AGH39.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen

Tenor

  1. Die Erinnerung gegen die Kostenfestsetzungsbeschlüsse der Urkundsbeamtin des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 02.11.2022 wird im Umfang der Nichtabhilfe zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Erinnerungsverfahrens, für das Gerichtsgebühren nicht erhoben werden, werden gegeneinander aufgehoben.

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