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1 AGH 39/17•Anwaltsgerichtshof NRW, 2024-08-27, 1 AGH 39/17
1 AGH 39/17Übriges Gericht27.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-27
Aktenzeichen: 1 AGH 39/17
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2024:0827.1AGH39.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Erinnerung gegen die Kostenfestsetzungsbeschlüsse der Urkundsbeamtin des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 02.11.2022 wird im Umfang der Nichtabhilfe zurückgewiesen.
Die Kosten des Erinnerungsverfahrens, für das Gerichtsgebühren nicht erhoben werden, werden gegeneinander aufgehoben.
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