Anwaltsgerichtshof NRW, 2024-08-23, 2 AGH 3/24

2 AGH 3/24Übriges Gericht23.08.2024

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 3/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-08-23

Aktenzeichen: 2 AGH 3/24

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2024:0823.2AGH3.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

Der Antrag des Antragstellers vom 27.11.2023 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 18.10.2023 zur Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 1.000,00 € wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Gegenstandswert wird auf 1.000,00 € festgesetzt.

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