Anwaltsgerichtshof NRW, 2024-08-23, 2 AGH 12/18

2 AGH 12/18Übriges Gericht23.08.2024

Regest

Das Zeugnis für Referendare ist unverzüglich nach Abschluss der Ausbildung zu erteilen.

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 12/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-08-23

Aktenzeichen: 2 AGH 12/18

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2024:0823.2AGH12.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen

Leitsätze

Das Zeugnis für Referendare ist unverzüglich nach Abschluss der Ausbildung zu erteilen.

Tenor

Das Verfahren auf gerichtliche Entscheidung gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes durch die Antragsgegnerin ist erledigt und wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Die Entscheidung ist unanfechtbar.

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