Anwaltsgerichtshof NRW, 2024-08-16, 1 AGH 14/24

1 AGH 14/24Übriges Gericht16.08.2024

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 14/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-08-16

Aktenzeichen: 1 AGH 14/24

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2024:0816.1AGH14.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.
    1. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
    1. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
    1. Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

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