Anwaltsgerichtshof NRW, 2024-08-09, 1 AGH 19/24

1 AGH 19/24Übriges Gericht09.08.2024

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 19/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-08-09

Aktenzeichen: 1 AGH 19/24

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2024:0809.1AGH19.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordhrein-Westfalen

Tenor

  1. Das Verfahren wird eingestellt.

  2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beklagten.

  3. Der Gegenstandswert wird auf € 50.000 festgesetzt.

  4. Der Beschluss ist mit seinen Inhalten insgesamt unanfechtbar.

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