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1 AGH 19/24•Anwaltsgerichtshof NRW, 2024-08-09, 1 AGH 19/24
1 AGH 19/24Übriges Gericht09.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-09
Aktenzeichen: 1 AGH 19/24
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2024:0809.1AGH19.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordhrein-Westfalen
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beklagten.
Der Gegenstandswert wird auf € 50.000 festgesetzt.
Der Beschluss ist mit seinen Inhalten insgesamt unanfechtbar.
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