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1 AGH 7/24•Anwaltsgerichtshof NRW, 2024-07-18, 1 AGH 7/24
1 AGH 7/24Übriges Gericht18.07.2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-18
Aktenzeichen: 1 AGH 7/24
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2024:0718.1AGH7.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beklagten trägt der Kläger.
Der Gegenstandswert wird auf 12.500,00 € festgesetzt.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
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