Anwaltsgerichtshof NRW, 2024-07-04, 1 AGH 6/24

1 AGH 6/24Übriges Gericht04.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 6/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-04

Aktenzeichen: 1 AGH 6/24

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2024:0704.1AGH6.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

    1. Das Verfahren wird eingestellt.
    1. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwenigen Auslagen der Beklagten.
    1. Der Gegenstandswert wird auf € 50.000 festgesetzt.
    1. Der Beschluss ist mit seinen Inhalten insgesamt unanfechtbar.

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