Anwaltsgerichtshof NRW, 2024-04-19, 1 AGH 2/24

1 AGH 2/24Übriges Gericht19.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 2/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-04-19

Aktenzeichen: 1 AGH 2/24

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2024:0419.1AGH2.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Gegenstandswert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.

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