Anwaltsgerichtshof NRW, 2024-01-16, 1 AGH 21/23

1 AGH 21/23Übriges Gericht16.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 21/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-01-16

Aktenzeichen: 1 AGH 21/23

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2024:0116.1AGH21.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

  • 1. Die Klage wird abgewiesen.

  • 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

  • 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

  • 4. Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

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