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1 AGH 21/23•Anwaltsgerichtshof NRW, 2024-01-16, 1 AGH 21/23
1 AGH 21/23Übriges Gericht16.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-16
Aktenzeichen: 1 AGH 21/23
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2024:0116.1AGH21.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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