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1 AGH 11/23•Anwaltsgerichtshof NRW, 2024-01-04, 1 AGH 11/23
1 AGH 11/23Übriges Gericht04.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-04
Aktenzeichen: 1 AGH 11/23
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2024:0104.1AGH11.23.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Die Anträge der Klägerin vom 03.01.2024 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Berichtigung des Protokolls vom 17.11.2023 und eine Streitwertbeschwerde werden zurückgewiesen.
Die Streitwertbeschwerde wird als unzulässig verworfen.
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