Anwaltsgerichtshof NRW, 2023-10-24, 1 AGH 12/23

1 AGH 12/23Übriges Gericht24.10.2023

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 12/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-10-24

Aktenzeichen: 1 AGH 12/23

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2023:1024.1AGH12.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

1.Die Anhörungsrüge wird als unzulässig verworfen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2.Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

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