Anwaltsgerichtshof NRW, 2023-04-21, 2 AGH 7/22

2 AGH 7/22Übriges Gericht21.04.2023

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 7/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-04-21

Aktenzeichen: 2 AGH 7/22

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2023:0421.2AGH7.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofs des Landes NRW

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der angeschuldigte ehemalige Rechtsanwalt.

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