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2 AGH 10/22•Anwaltsgerichtshof NRW, 2023-04-21, 2 AGH 10/22
2 AGH 10/22Übriges Gericht21.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-21
Aktenzeichen: 2 AGH 10/22
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2023:0421.2AGH10.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Die Berufung der angeschuldigten Rechtsanwältin gegen das Urteil des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vom 12.08.2022 wird mit der Maßgabe, dass die verhängte Geldbuße auf 1.500,- herabgesetzt wird, verworfen.
Die angeschuldigte Rechtsanwältin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Angewendete Vorschriften:
§§ 31a Abs. 6, 43, 113, 114, 116 Abs. 1 S. 2, 197 BRAO.
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