Anwaltsgerichtshof NRW, 2023-04-21, 1 AGH 29/22

1 AGH 29/22Übriges Gericht21.04.2023

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 29/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-04-21

Aktenzeichen: 1 AGH 29/22

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2023:0421.1AGH29.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
    1. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
    1. Der Streitwert wird festgesetzt auf € 50.000,00.
    1. Die Berufung wird zugelassen.

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