Anwaltsgerichtshof NRW, 2023-02-24, 1 AGH 32/22

1 AGH 32/22Übriges Gericht24.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 32/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-24

Aktenzeichen: 1 AGH 32/22

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2023:0224.1AGH32.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.
    1. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
    1. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
    1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
    1. Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.