Anwaltsgerichtshof NRW, 2022-12-02, 2 AGH 4/22

2 AGH 4/22Übriges Gericht02.12.2022

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 4/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-12-02

Aktenzeichen: 2 AGH 4/22

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2022:1202.2AGH4.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

Auf den Antrag des Rechtsanwalts vom 20. Mai 2022 wird der Bescheid des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Q vom 6. April 2022, mit dem ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000,00 € angedroht wurde, aufgehoben.

Die notwendigen Auslagen des Antragstellers werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Der Wert der Beschwerde wird auf 1.000,00 € festgesetzt.

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