projekte
1 AGH 30/22•Anwaltsgerichtshof NRW, 2022-11-18, 1 AGH 30/22
1 AGH 30/22Übriges Gericht18.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-18
Aktenzeichen: 1 AGH 30/22
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2022:1118.1AGH30.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.