Anwaltsgerichtshof NRW, 2022-11-18, 1 AGH 17/22

1 AGH 17/22Übriges Gericht18.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 17/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-11-18

Aktenzeichen: 1 AGH 17/22

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2022:1118.1AGH17.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

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