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1 AGH 4/22•Anwaltsgerichtshof NRW, 2022-09-23, 1 AGH 4/22
1 AGH 4/22Übriges Gericht23.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-23
Aktenzeichen: 1 AGH 4/22
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2022:0923.1AGH4.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.
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