Anwaltsgerichtshof NRW, 2022-08-12, 1 AGH 5/22

1 AGH 5/22Übriges Gericht12.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 5/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-12

Aktenzeichen: 1 AGH 5/22

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2022:0812.1AGH5.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits und die notwendigen Auslagen der Beklagten trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Gegenstandswert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.

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