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1 AGH 5/22•Anwaltsgerichtshof NRW, 2022-08-12, 1 AGH 5/22
1 AGH 5/22Übriges Gericht12.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-12
Aktenzeichen: 1 AGH 5/22
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2022:0812.1AGH5.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits und die notwendigen Auslagen der Beklagten trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Gegenstandswert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.
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