Anwaltsgerichtshof NRW, 2022-06-24, 1 AGH 9/22

1 AGH 9/22Übriges Gericht24.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 9/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-24

Aktenzeichen: 1 AGH 9/22

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2022:0624.1AGH9.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

  1. Die Berufung wird zugelassen.

  2. Der Streitwert wird auf 10.000 € festgesetzt.

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