Anwaltsgerichtshof NRW, 2022-06-10, 2 AGH 8/21

2 AGH 8/21Übriges Gericht10.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 8/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-10

Aktenzeichen: 2 AGH 8/21

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2022:0610.2AGH8.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Der Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung vom 21.05.2021 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Gegenstandswert wird auf 2.000,00 € festgesetzt.

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