projekte
1 AGH 42/21•Anwaltsgerichtshof NRW, 2022-03-18, 1 AGH 42/21
1 AGH 42/21Übriges Gericht18.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-18
Aktenzeichen: 1 AGH 42/21
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2022:0318.1AGH42.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 50.00,00 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.