Anwaltsgerichtshof NRW, 2022-03-09, 1 AGH 36/21

1 AGH 36/21Übriges Gericht09.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 36/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-09

Aktenzeichen: 1 AGH 36/21

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2022:0309.1AGH36.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

Die Kostenentscheidung des Senatsurteils vom 10.12.2021 wird dahin berichtigt, dass es statt „Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens“ richtig lautet: „Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens“.

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