Anwaltsgerichtshof NRW, 2021-12-10, 1 AGH 37/21

1 AGH 37/21Übriges Gericht10.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 37/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-10

Aktenzeichen: 1 AGH 37/21

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2021:1210.1AGH37.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 336,00 Euro festgesetzt.

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