Anwaltsgerichtshof NRW, 2021-10-29, 1 AGH 34/21

1 AGH 34/21Übriges Gericht29.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 34/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-10-29

Aktenzeichen: 1 AGH 34/21

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2021:1029.1AGH34.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

Der Rechtsweg vor den Anwaltsgerichtshof wird für unzulässig erklärt.

Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht Köln verwiesen.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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