Anwaltsgerichtshof NRW, 2021-10-29, 1 AGH 20/21

1 AGH 20/21Übriges Gericht29.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 20/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-10-29

Aktenzeichen: 1 AGH 20/21

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2021:1029.1AGH20.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voltstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 150,00 Euro festgesetzt

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