Anwaltsgerichtshof NRW, 2021-08-20, 2 AGH 28/19

2 AGH 28/19Übriges Gericht20.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 28/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-08-20

Aktenzeichen: 2 AGH 28/19

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2021:0820.2AGH28.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft gegen den Beschluss der 1. Kammer des Anwaltsgerichts Düsseldorf vom 25.10.2019 wird verworfen.

Die durch das Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen der Rechtsanwältin trägt die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf.

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