Anwaltsgerichtshof NRW, 2021-07-22, 1 AGH 16/20

1 AGH 16/20Übriges Gericht22.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 16/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-22

Aktenzeichen: 1 AGH 16/20

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2021:0722.1AGH16.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.
    1. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
    1. Der Streitwert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

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