Anwaltsgerichtshof NRW, 2021-06-18, 1 AGH 9/21

1 AGH 9/21Übriges Gericht18.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 9/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-18

Aktenzeichen: 1 AGH 9/21

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2021:0618.1AGH9.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.