projekte
1 AGH 23/20•Anwaltsgerichtshof NRW, 2021-06-02, 1 AGH 23/20
1 AGH 23/20Übriges Gericht02.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-02
Aktenzeichen: 1 AGH 23/20
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2021:0602.1AGH23.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Rechtsweg vor den Anwaltsgerichtshof wird für unzulässig erklärt.
Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht Köln verwiesen.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.