Anwaltsgerichtshof NRW, 2021-03-12, 1 AGH 9/19

1 AGH 9/19Übriges Gericht12.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 9/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-12

Aktenzeichen: 1 AGH 9/19

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2021:0312.1AGH9.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

    1. Der Bescheid der Beklagten vom 05.03.2019 wird aufgehoben.
    1. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
    1. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
    1. Der Streitwert wird auf 50.000,-- € festgesetzt.

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