Anwaltsgerichtshof NRW, 2021-02-19, 1 AGH 34/20

1 AGH 34/20Übriges Gericht19.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 34/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-19

Aktenzeichen: 1 AGH 34/20

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2021:0219.1AGH34.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 348,00 € festgesetzt.

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