Anwaltsgerichtshof NRW, 2021-01-15, 1 AGH 19/20

1 AGH 19/20Übriges Gericht15.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 19/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-15

Aktenzeichen: 1 AGH 19/20

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2021:0115.1AGH19.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 25.000,00 EUR festgesetzt.

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