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2 AGH 6/20•Anwaltsgerichtshof NRW, 2020-10-02, 2 AGH 6/20
2 AGH 6/20Übriges Gericht02.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-02
Aktenzeichen: 2 AGH 6/20
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2020:1002.2AGH6.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Der Antrag der Antragstellerin auf gerichtliche Entscheidung gegen die Zwangsgeldfestsetzung und -androhung der Antragsgegnerin vom 18.03.2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Der Geschäftswert wird auf 2.000,-- EUR festgesetzt.
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