Anwaltsgerichtshof NRW, 2020-10-02, 2 AGH 6/20

2 AGH 6/20Übriges Gericht02.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 6/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-02

Aktenzeichen: 2 AGH 6/20

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2020:1002.2AGH6.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf gerichtliche Entscheidung gegen die Zwangsgeldfestsetzung und -androhung der Antragsgegnerin vom 18.03.2020 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Der Geschäftswert wird auf 2.000,-- EUR festgesetzt.

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