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1 AGH 3/20•Anwaltsgerichtshof NRW, 2020-10-02, 1 AGH 3/20
1 AGH 3/20Übriges Gericht02.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-02
Aktenzeichen: 1 AGH 3/20
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2020:1002.1AGH3.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Bescheid der Beklagten vom 15.01.2020 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte und der Beigeladene jeweils zu ½.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten und dem Beigeladenen bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages ab-zuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.Die Berufung wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 25.000,00 € festgesetzt.
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