Anwaltsgerichtshof NRW, 2020-09-28, 1 AGH 24/19

1 AGH 24/19Übriges Gericht28.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 24/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-28

Aktenzeichen: 1 AGH 24/19

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2020:0928.1AGH24.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Geschäftswert wird auf 25.000,-- Euro festgesetzt.

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