Anwaltsgerichtshof NRW, 2020-06-19, 1 AGH 36/19

1 AGH 36/19Übriges Gericht19.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 36/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-19

Aktenzeichen: 1 AGH 36/19

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2020:0619.1AGH36.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits bei einem Streitwert von 12.500,00 €.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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