Anwaltsgerichtshof NRW, 2020-06-10, 1 AGH 31/19

1 AGH 31/19Übriges Gericht10.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 31/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-10

Aktenzeichen: 1 AGH 31/19

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2020:0610.1AGH31.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 25.000,00 Euro festgesetzt.

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