Anwaltsgerichtshof NRW, 2020-02-14, 1 AGH 40/19

1 AGH 40/19Übriges Gericht14.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 40/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-14

Aktenzeichen: 1 AGH 40/19

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2020:0214.1AGH40.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 23.10.2019 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 25.000,00 € festgesetzt.

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